Psychologie politischer Reden und Kommunikation

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Politische Psychologie: Denkorientierungen und Denkmuster von Führenden in der Politik

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Politische Rede im Wortlaut

 

Kurt Georg Kiesinger: Große Regierungserklärung am 13.12.1966

 

Redeanalyse (Kommunikationsprofil)

 

 

„Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 

Der Bildung dieser Bundesregierung, in deren Namen ich die Ehre habe, zu Ihnen zu sprechen, ist eine lange, schwelende Krise vorausgegangen, deren Ursachen sich auf Jahre zurückverfolgen lassen. Ihr offener Ausbruch erfolgte kaum ein Jahr nach den Wahlen zum Fünften Deutschen Bundestag, die einen eindrucksvollen Vertrauensbeweis für meinen Vorgänger, Professor Ludwig Erhard, erbracht und den Parteien der bisherigen Regierungskoalition deren Fortsetzung ermöglicht hatte. In der Folge belasteten dann innenpolitische Schwierigkeiten, innerparteilicher Zwist und außenpolitische Sorgen die Arbeit der Regierung, bis schließlich die Uneinigkeit über den Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 und über die auf lange Sicht notwendigen finanzpolitischen Maßnahmen zum Auseinanderbrechen der bisherigen Koalition und zu einem Minderheitskabinett führten. Aus den dadurch notwendig gewordenen Koalitionsverhandlungen ist die neue Regierung der Großen Koalition hervorgegangen. Die Verhandlungen der Parteien haben zu der wohl bisher gründlichsten Bestandsaufnahme der Möglichkeiten und Notwendigkeiten deutscher Politik vor einer Regierungsbildung geführt.

 

Zum erstenmal haben sich die Christlich Demokratische und Christlich Soziale Union und die Sozialdemokratische Partei auf der Ebene des Bundes zur Bildung einer gemeinsamen Regierung entschlossen. Das ist ohne Zweifel ein Markstein in der Geschichte der Bundesrepublik, ein Ereignis, an das sich viele Hoffnungen und Sorgen unseres Volkes knüpfen. Die Hoffnungen richten sich darauf, daß es der Großen Koalition, die über eine so große, zwei Drittel weit übersteigende Mehrheit im Bundestag verfügt, gelingen werde, die ihr gestellten schweren Aufgaben zu lösen, darunter vor allem die Ordnung der öffentlichen Haushalte, eine ökonomische, sparsame Verwaltung, die Sorge für das Wachstum unserer Wirtschaft und die Stabilität der Währung. Dies alles sind Voraussetzungen des privaten und öffentlichen Wohles in unserem wie in jedem anderen Lande. Sie verbürgen der Regierung und dem Parlament die nötige Kraft zum Handeln in allen Bereichen der inneren und äußeren Politik. Die Sorgen vieler gelten den möglichen Gefahren einer Großen Koalition, der nur eine verhältnismäßig kleine Opposition gegenübersteht.

 

Wir sind entschlossen, soviel an uns liegt, die auf uns gesetzten Hoffnungen zu erfüllen und die befürchteten Gefahren abzuwehren. In dieser Koalition werden keine Macht und Pfründen zwischen Partnern geteilt, keine Mißstände vertuscht und die Kräfte des parlamentarischen Lebens nicht durch Absprachen hinter den Kulissen gelähmt werden, wie es ihr mit dem Schlagwort ‚Proporzdemokratie’ unterstellt wird. Die Opposition wird alle parlamentarischen Möglichkeiten haben, ihre Auffassung zur Darstellung und zur Geltung zu bringen.

 

Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Mißbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortzuführen. Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum Deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht. Dadurch wird ein institutioneller Zwang zur Beendigung der Großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen. Die Möglichkeit für ein Übergangswahlrecht für die Bundestagswahl 1969 wird von der Regierung geprüft.

 

Dieser Entschluß, nur eine zeitlich begrenzte Koalition zu bilden, wird uns aber nicht davon abhalten, in der Zeit unseres Koalitionsbündnisses alle wichtigen Aufgaben mit äußerster Entschlossenheit zu bewältigen.

 

Unsere nächstliegende Sorge ist es, den Haushalt 1967 auszugleichen. Dies muß rasch geschehen. Das Finanzplanungsgesetz, das Steueränderungsgesetz 1966 und das Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 reichen nicht aus, um die Deckungslücken des Haushalts voll zu beseitigen. Trotz der drei Gesetze müssen wir 1967 mit einer Deckungslücke von rd. 3,3 Mrd. DM rechnen. Die Regierung wird in dieser Höhe alsbald neue Ausgleichsvorschläge vorlegen.

 

In den kommenden Jahren bietet die Finanzlage des Bundes ein noch düstereres Bild. Im Jahresdurchschnitt drohen Deckungslücken, die etwa so groß sind wie das gesamte Haushaltsvolumen eines der finanzstärksten Länder der Bundesrepublik, trotz der vom Hohen Hause inzwischen verabschiedeten drei Gesetze.

 

Wie kam es zu dieser Entwicklung?

 

1.  Es fehlte an der mittelfristigen Vorausschau:

 

Hätten wir schon rechtzeitig die schlichten Finanzprognosen, wie wir sie heute aufstellen, erarbeitet, so wäre diese Entwicklung vermieden worden. Aber die in der Hochkonjunktur anschwellenden Staatseinnahmen, eine überalterte Haushaltspraxis, die verwirrende Vielfalt der öffentlichen Aufgaben, aber auch zu große Nachgiebigkeit gegenüber Interessengruppen und Überschätzung unserer Möglichkeiten, haben dazu verführt, Jahr für Jahr neue fortlaufende Ausgaben und fortwirkende Einnahmeverminderungen zu beschließen, ohne ihre Folgen für die Zukunft genügend zu bedenken.

 

2. Noch 1965 wurden die Bundeshaushalte durch Einnahmeverzichte und Ausgabeerhöhungen zusätzlich mit insgesamt 7,2 Mrd. DM belastet. Die beiden Steueränderungsgesetze führten für Bund und Länder zu Einnahmeverlusten in Höhe von 3,1 Mrd. DM, zusätzliche Ausgaben in Höhe von 6 Mrd. DM wurden beschlossen. Hinzu kommt, daß sich 1965 erstmals die 1964 beschlossene Übernahme des Kindergeldes auf den Bundeshaushalt mit einem vollen Jahresbetrag von rd. 2,8 Mrd. DM auswirkte. Die Unzulänglichkeit des Art. 113 des Grundgesetzes und auch die unbegründete Furcht vor der Ungunst der Wähler haben eine Korrektur dieser Entscheidungen vor den Bundestagswahlen verhindert. Auch nach den Wahlen gelang es nicht, den eingeschlagenen Weg ins Defizit zu verlassen. Das Haushaltssicherungsgesetz 1966 war eine Krücke, die nur über die Schwierigkeiten eines einzigen Jahres hinweghalf: Von 3,1 Mrd. DM Ausgabekürzungen waren nur rd. 400 Mill. DM Dauereinsparungen; die übrigen Ausgaben wurden lediglich um ein bis zwei Jahre verschoben.

 

Das ist die Wahrheit, die wir uns eingestehen müssen und die wir unserem Volk nicht vorenthalten dürfen. Wäre von vornherein das getan worden, was wir nunmehr tun müssen, wären nicht jene Erwartungen und Gewöhnungen entstanden, die heute enttäuscht werden müssen.

 

Die Gesundung der Bundesfinanzen ist weniger eine Frage des Sachverstandes als des politischen Mutes und der Einsicht aller Mitverantwortlichen. Die Regierung weiß das und wird die Entscheidungen vorbereiten, die nötig sind, um die ab 1968 drohenden Deckungslücken auszugleichen und dafür sorgen, daß vorrangige Aufgaben besser erfüllt werden können. Dies wird nicht allein durch Maßnahmen gelingen, die niemandem wehtun.

 

Bei der Neuorientierung der Haushaltspolitik und der Auswahl der Maßnahmen zur Ausgabenverminderung oder Einnahmeerhöhung wird die Bundesregierung von folgenden Leitlinien ausgehen:

 

1. Wir werden uns um eine Normalisierung der Kapitalmarktlage bemühen und Investitionsausgaben, soweit das wirtschaftspolitisch und konjunkturpolitisch vertretbar ist, durch Kredite finanzieren.

 

2. Wirtschaftswachstum, Erhöhung der Produktivität und Vollbeschäftigung müssen gesichert bleiben. Nur eine vollbeschäftigte und beständig wachsende Wirtschaft kann jene Staatseinnahmen erbringen, die für die öffentlichen Aufgaben gebraucht werden.

 

3. Die notwendigen Einschränkungen und Belastungen müssen möglichst gleichmäßig auf alle Gruppen und Schichten des Volkes verteilt werden.

 

4. Die großen Blöcke der Konsumausgaben im Bundeshaushalt müssen ohne Scheu vor Tabus überprüft werden.

 

Niemandem, am wenigsten den scheinbar Begünstigten, würde eine wirklichkeitsfremde Politik nützen, der die Finanzgrundlage fehlt oder die nur zu Lasten anderer für unser Volk lebenswichtiger Zukunftsaufgaben finanziert werden könnte. Die Bundesrepublik wendet von ihrem Bruttosozialprodukt für soziale Leistungen so viel auf, wie kein anderes Land. Das ist kein Wohlstandsübermut; wir müssen Milliarden für Kriegsopfer, Vertriebene und Flüchtlinge ausgeben und immer mehr alte Menschen versorgen, eine Folge der Kriegsverluste und der großen Geburtenausfälle während der beiden Weltkriege und der Wirtschaftskrise um 1932.

 

Politik ist in allen Bereichen die Kunst des Möglichen. Eine fortschrittliche Gesellschaftspolitik setzt eine gesunde, wachsende Wirtschaft und eine stabile Währung voraus. Sie würde den Boden unter den Füßen verlieren, wenn sie die Leistungen so stark ausdehnen wollte, daß das Wachstum unserer Wirtschaft die Stabilität der Währung gefährdet und die die Zukunft unseres Volkes sichernden Infrastrukturinvestitionen unterbleiben müßten.

 

In unserem System der Sozialversicherung werden wir am Prinzip der dynamischen Rente festhalten. Bei den Sozialleistungen, die der Lebenssicherung dienen, soll weder der Besitzstand gemindert, noch sollen sie auf die gegenwärtige Höhe festgelegt werden. Wir müssen aber sehr ernsthaft die Bemessung der jährlichen Zuwachsraten der Sozialleistungen und der Bundeszuschüsse prüfen und sie mit der Möglichkeiten und Grundsätzen einer gesunden Finanzpolitik in Einklang bringen.

 

5. Andere Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt sollten nicht mehr ohne Rücksicht auf die Wirtschaftslage des Empfängers, sondern nur dann gewährt werden, wenn der Bedarf gesellschaftspolitisch gerechtfertigt ist. Wir werden prüfen, wo Einkommensgrenzen eingeführt werden sollen.

 

Wir können uns nicht leisten, öffentliche Mittel unterschiedslos nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen. Unter diese Erwägungen fällt die Sparförderung ebenso wie Leistungen, die nicht Fürsorgecharakter haben. Aber wenn die notwendigen Mittel fehlen, kann eben auch hier nur das Mögliche und Dringlichste geschehen.

 

6. Unsere Außenverpflichtungen müssen mit unseren Leistungsmöglichkeiten ebenfalls in Einklang stehen oder in Einklang gebracht werden. Die Bundesregierung wird alle bisher eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Sie muß jedoch dafür sorgen, daß in Zukunft die Belastungen durch Beiträge an supranationale und internationale Einrichtungen - allen voran die EWG - nicht in der bisherigen Weise weiterwachsen. Auch die unvermeidbare Steigerung der Entwicklungshilfe wird unserer finanziellen Leistungskraft angepaßt werden müssen. Ebensowenig dürften künftige Verpflichtungen zum Ausgleich von Devisenaufwendungen für im Bundesgebiet stationierte Truppen ohne Rücksicht auf unsere Finanzlage übernommen werden.

 

7. Auch die Personalausgaben müssen der Finanzlage angepaßt werden.

 

8. Die Gesetzgebung über die Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen sollte abgeschlossen werden. Die Finanzlage des Bundes beweist, daß wichtige Aufgaben der Zukunftsvorsorge sträflich vernachlässigt werden würden, wenn die kommenden Jahre durch neue Zahlungen für die Vergangenheit belastet würden. Auch die geltenden Regelungen müssen mit dem Ziel überprüft werden, die Ausgabeverpflichtungen mit der Einnahmeentwicklung des Bundes in Einklang zu bringen.

 

9. Für Sozialinvestitionen aller Bereiche, besonders für Wissenschaft und Forschung, müßten erheblich größere Geldmittel bereitgestellt werden. Dies ist freilich nur möglich durch Einsparungen bei Konsumausgaben, bei Subventionen oder durch Steuererhöhung.

 

Die Förderung der Forschung in Schlüsselbereichen der technischen Entwicklung, wie der Elektronik, der Atomenergie und der Weltraumforschung ist für die Zukunft der Gesamtwirtschaft und damit für den Wohlstand unseres Volkes ertragreicher als Subventionen, die nur der Erhaltung von stagnierenden Bereichen dienen.

 

Die Regierung muß insbesondere auch durch gemeinsame Anstrengungen mit befreundeten Staaten der Gefahr eines technologischen Rückstandes entgegenwirken.

 

10. Die Regierung kann nicht von vornherein auf Steuererhöhungen verzichten. Je breiter die gegeneinander abzuwägenden Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich angelegt sind, um so eher sind besondere Härten für einzelne Bevölkerungsgruppen vermeidbar. Das Wachstum der Wirtschaft darf jedoch durch steuerliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden

 

11. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer litten in den vergangenen Jahren daran, daß die Maßstäbe für eine gerechte Verteilung fehlten. Diese Maßstäbe müssen erst durch eine vertikale Rangliste der Aufgaben in Bund, Ländern und Gemeinden erarbeitet werden.

 

12. Der schwierige Anpassungsprozeß, der sich in den Steinkohlengebieten vollzieht, verlangt dringend wohlgeplante Maßnahmen, die eine dauernde Heilung versprechen. Es muß dafür gesorgt werden, daß der Steinkohlenabsatz bei der Elektrizität und der Stahlindustrie stabilisiert wird. Die Ansiedlung von Ersatzindustrien und andere Maßnahmen müssen die wirtschaftliche und soziale Zukunft der von unvermeidlichen Zechenstillegungen gefährdeten Menschen gewährleisten. Die betroffenen Länder vermögen dies aus eigenen Kräften allein nicht. Sie und der Bund müssen gemeinsam Mittel zur Bereinigung der schwierigen Lage bereitstellen.

 

13. Auch die Verteidigungsausgaben müssen sich nach der Finanzlage des Bundes richten. Der Verteidigungshaushalt ist aber keine Reservekasse für die Korrektur der Haushaltssünden vergangener Jahre.

 

In unserer künftigen Haushaltspolitik wird es nicht leicht sein, diese allgemeinen Zielsetzungen zu verwirklichen. Konflikte sind unvermeidlich. Wir können nicht einfach mit der Holzaxt das Gestrüpp der für die Zukunft angelegten öffentlichen Ausgaben planlos zu lichten versuchen. Im Gegenteil, diese Bereinigung soll uns instandsetzen, künftige Haushalte als Instrumente einer klaren, vorausschauenden Gesamtpolitik zu benützen, die Wichtigstes von Wichtigem und Wichtiges von nur Wünschenswertem unterscheidet. Ein Haushalt darf nicht nur ein Flickenteppich von Interessen- und Ressortkompromissen sein, er muß vielmehr das Spiegelbild eines politischen Gesamtprogrammes darstellen.

 

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auf eine Problematik hinzuweisen, welche die Verwirklichung eines ausgewogenen politischen Gesamtprogrammes in der gesetzgeberischen Praxis erfahrungsgemäß gefährdet, wenn nicht gar verhindert. Es ist schon schwierig, ein solches geschlossenes Programm innerhalb der Kabinettsberatungen zu bewahren, da verständlicherweise jedes Ressort um seine eigenen Vorstellungen kämpft und ihnen, oft ohne genügende Rücksicht auf andere Aufgaben, eine zu große Wichtigkeit beimißt. Die Aufgabe des Regierungschefs ist es, diese Ressortwünsche mit dem Gesamtprogramm in Einklang zu bringen, sie also auf das ihnen gebührende Maß zurückzuschneiden. Im Parlament setzt sich derselbe Prozeß fort. Arbeitskreise, Fraktionen, Ausschüsse sehen vielfach auch nur ihren eigenen Arbeits- und Interessenbereich, vor allem, wenn Gremien so zusammengesetzt sind, daß die Repräsentanten von Gruppeninteressen über ihre eigenen Anliegen entscheiden.

 

Den führenden Kräften des Parlaments, insbesondere den Fraktionsvorständen und -vorsitzenden, kommt hier eine ähnliche Ordnungs- und Führungsaufgabe wie dem Regierungschef im Kabinett zu, wenn eine geordnete Politik, die sich am Gemeinwohl orientiert, gelingen soll.

 

Um eine solche am Gemeinwohl orientierte und den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nicht überschreitende Politik zu sichern, wird die Bundesregierung zusammen mit dem Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung eine Änderung des Art. 113 Grundgesetz vorschlagen, die es ermöglichen soll, Ihre Zustimmung zu Beschlüssen über zusätzliche oder neue Ausgaben oder über Einnahmeminderungen auf einen bestimmten Höchstbetrag zu beschränken und gleichzeitig eine nochmalige Beschlußfassung des Bundestages zu beantragen. Dies würde eine mittlere Lösung zwischen dem bisherigen deutschen Recht und etwa dem englischen Recht darstellen, nach dem das Parlament zwar Ausgabekürzungen, aber keine Ausgabeerhöhungen beschließen kann. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung den Initiativantrag einiger Abgeordneter zur Änderung des Paragraphen 96 der Geschäftsordnung des Bundestages, der eine Stärkung der Einflußmöglichkeiten des Haushaltsausschusses anstrebt.

 

Es ist hohe Zeit, daß wir aus dieser Erkenntnis die Folgerungen ziehen. Freilich hat die Gesetzgebung der vergangenen Jahre - und das ist einer der bedenklichsten Sachverhalte - uns schon viele Wege dadurch verlegt, daß auf lange Zeit hinaus wirkende und siech zum Teil außerordentlich steigernde Ausgabeverpflichtungen jeden künftigen Haushalt in gefährlicher Weise vorbelasten. Es muß uns gelingen, den verlorengegangenen finanziellen Spielraum für unsere politischen Entscheidungen wiederzugewinnen. Gelänge dies nicht, dann wären die Haushalte der kommenden Jahre nur noch die Zwangsvollstreckung früherer Regierungsvorlagen und Parlamentsbeschlüsse.

 

Eine sorgfältige, nicht nur die Addition der Ressortvorstellungen widerspiegelnde, mittelfristige Finanzplanung muß uns in den Stand setzen, diesen notwendigen finanziellen Spielraum wiederzugewinnen, und damit die Möglichkeit zu neuen politischen Entscheidungen wieder zu erlangen.

 

Wir dürfen bei diesen Überlegungen nicht nur die Bundeshaushalte im Auge haben. Wir lieben in einem Bundesstaat, in welchem Bund, Länder und Gemeinden ihre eigenen Aufgabenbereiche zu erfüllen haben. Ob die Aufgabenverteilung durch das Grundgesetz heute noch sachgerecht ist, oder ob etwa bestimmte Bundeskompetenzen auf die Länder, Länderkompetenzen auf den Bund übertragen werden sollten, wird zu prüfen sein im Zusammenhang mit der Reform unserer Finanzverfassung, welche diese Regierung als eine der großen innenpolitischen Aufgaben betrachtet und verwirklichen will. Ich erwähnte schon, daß die Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in den vergangenen Jahren darunter litten, daß die Maßstäbe für eine gerechte Verteilung fehlten, und daß diese Maßstäbe erst durch eine vertikale Rangliste der Aufgaben in Bund, Ländern und Gemeinden erarbeitet werden müßten. Das wird nur gelingen, wenn auch die Länder und die Gemeinden ihre Haushaltspolitik nach den Grundsätzen gestalten, die ich für die künftige Haushaltspolitik des Bundes dargelegt liebe. Das Stabilitätsgesetz wird dafür einen Teil der rechtlichen und politischen Voraussetzungen schaffen. Im übrigen wird es nötig sein, durch einen kooperativen Föderalismus eine gerechte und fruchtbare Ordnung in den Bereichen des Bundes, der Länder und der Gemeinden herbeizuführen.

 

Bei unseren politischen Planungen können wir die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Eine gesunde, wachsende Wirtschaft ist die Voraussetzung für das private wie das öffentliche Wohl. Die Bundesrepublik Deutschland zählt heute zu den großen Industrie- und Handelsnationen der Erde. Es muß das Ziel unserer Wirtschaftspolitik sein, diesen von unserem ganzen Volk hart erarbeiteten Erfolg zu bewahren. Nur wenn uns dies gelingt, werden auch wir die erforderlichen Mittel für die Durchführung einer erfolgreichen Politik in allen Bereichen erhalten.

 

Die Bundesregierung bekennt sich daher ausdrücklich zu den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen, die der Deutsche Bundestag im Gesetz über die Bildung des Sachverständigenrates niedergelegt hat: Im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum anzustreben.

 

Diese Aufgabenkombination verlangt von der Wirtschaftspolitik, daß sie sich jeweils auf die Einzelziele konzentriert, die am meisten gefährdet sind. Dies sind nach Auffassung der Bundesregierung zur Zeit das optimale Wirtschaftswachstum und die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Es droht sogar die Gefahr eines gesamtwirtschaftlichen Rückschlages. Die Vorausschätzungen der wissenschaftlichen Institute und des Sachverständigenrates für 1967 haben den Ernst der Lage deutlich gemacht. Die Talsohle in der Konjunkturentwicklung kann sogar noch vor uns liegen, zumal dann, wenn ein harter Winter einen besonders starken Saisoneinbruch bewirken würde.

 

Bei dieser Ausgangslage ist daher eine expansive und stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik das Gebot der Stunde. Allerdings hat sich der Wachstumsspielraum der deutschen Wirtschaft gegenüber dem vergangenen Jahrzehnt erheblich verringert, so daß die Preisstabilität schneller gefährdet werden kann. Trotz dieser Schwierigkeit ist die Bundesregierung entschlossen, einem wirtschaftlichen Aufschwung ohne spätere Überhitzungserscheinungen den Weg zu bahnen. Die Bundesregierung sieht in dieser Herausforderung keinen Grund, auch nur eines der gesamtwirtschaftlichen Ziele zu vernachlässigen, sondern sie nimmt sie als Ansporn zu besonderer Leistung. Sie fordert diese Leistung von sich selbst, von den Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen und vom einzelnen Staatsbürger.

 

Die Bundesregierung wird unverzüglich folgende Maßnahmen unterstützen und einleiten:

 

Erstens: Die Deutsche Bundesbank hat in letzter Zeit mehrfach zu erkennen gegeben, daß sie aus konjunkturpolitischen Gründen eine weitere Lockerung der Kreditrestriktionen ins Auge fassen werde, wenn hieraus keine Gefahren für die Geldwertstabilität erwüchsen. Die Bundesregierung hält nunmehr eine entscheidende Lockerung der Kreditrestriktionen durch die Deutsche Bundesbank für sachlich geboten. Die Bundesregierung würde eine fühlbare Senkung des Diskontsatzes und entsprechende Erleichterungen für den Geld- und Kapitalmarkt begrüßen.

 

Zweitens bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kuponsteuer bald zu beraten. Dabei sollte der enge Zusammenhang mit Zeitpunkt und Ausmaß der erhofften kreditpolitischen Entscheidungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigt werden.

 

Drittens wird die Bundesregierung, wenn es erforderlich ist, durch gezielte Ausgaben die Investitionstätigkeit in unserer Volkswirtschaft beleben. Für den Straßenbau, für die Modernisierung von Bundesbahn und Bundespost sowie für andere vordringliche Investitionen ist für diesen Fall im Rahmen eines Eventualhaushaltes oder nach Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes in Anwendung des Paragraphen 3 des Entwurfs ein zusätzlicher Betrag bis zu 2,5 Mrd. DM vorzusehen.

 

Viertens erwartet die Bundesregierung von den genannten Maßnahmen Impulse, die weit über ihre unmittelbaren Wirkungen hinausgehen. Ihre wirtschaftspolitische Aktion ist die Aktion einer stabilen und handlungsfähigen Regierung mit breiter parlamentarischer Grundlage. Diese staatliche Autorität gewährt den Unternehmen die notwendige Sicherheit, um ihre betrieblichen Planungen und ihre Investitionsentscheidungen auf eine Wiederbelebung der Konjunktur zu richten. Nachdem die innenpolitische Unsicherheit gewichen ist, können sich die spontanen Kräfte des Marktes wieder entfalten.

 

Ein stärkeres Wachstum der Realeinkommen darf aber nicht in eine neue Preissteigerung ausarten. Stabilität im Wachstum kann jedoch nur dann gesichert werden, wenn ein enges Zusammenwirken mit den autonomen Tarifvertragsparteien zustande kommt. Der Spielraum der Expansionspolitik hängt entscheidend von dem Erfolg einer freiwilligen und gemeinsamen Aktion der Gewerkschaften und Unternehmerverbände zu einem stabilitätsgerechten Verhalten im Aufschwung ab. Die Bundesregierung wird deshalb durch ihr Beispiel und ihr Vorangehen eine solche konzertierte Aktion unterstützen und hierzu sofort die notwendigen Initiativen ergreifen. Beide Tarifpartner haben in der Vergangenheit mehrfach ihre Bereitschaft zu einer solchen freiwilligen Mitarbeit erklärt. Die Bundesregierung erkennt dies ausdrücklich an. Sie wird alle notwendigen Voraussetzungen für eine solche Aktion schaffen, insbesondere wird sie in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat den Tarifpartnern Orientierungsdaten für deren eigene Entscheidungen zur Verfügung stellen und diese mit allen Beteiligten erörtern.

 

Unter den geschilderten Voraussetzungen einer ‚kontrollierten Expansion’ strebt die Bundesregierung eine Wachstumsrate des realen Bruttosozialproduktes in der Größenordnung von 4 v.H. an.

 

Wachstumsförderung und Zusammenwirken mit allen verantwortlichen Kräften müssen in eine neue Politik der Globalsteuerung eingeordnet werden. Diese Politik schützt vor der Flucht in den Einzeldirigismus, sichert die marktwirtschaftlich-freiheitliche Ordnung und ist damit allen anderen Systemen weit überlegen. Die Bundesregierung sieht in der Verabschiedung eines umfassenden ‚Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft’ eine notwendige Voraussetzung für diese Politik.

 

Die Bundesregierung wird eine Kommission unabhängiger Sachverständiger berufen und sie mit der Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung als Grundlage weiterer Überlegungen beauftragen. Die Bundesregierung lehnt Bestrebungen ab, die den bewußten und erkennbaren Zweck einer Aushöhlung der Mitbestimmung verfolgen.

 

An der Koordinierung der internationalen Währungs- und Konjunkturpolitik wird die Bundesregierung auch in Zukunft intensiv teilnehmen. Sollten sich hier jedoch keine Erfolge zeigen, so muß sich eine Wirtschaftspolitik, die auf Stabilität und Wachstum bedacht ist, gegenüber außenwirtschaftlichen Störungen möglichst zusammen mit anderen, wirtschaftspolitisch gleich orientierten Staaten absichern. Die Entwicklung zu einem europäischen Hartwährungsblock wäre einem nationalen Alleingang vorzuziehen.

 

Die Wirtschafts- und Finanzpolitik, aber auch alle übrigen innenpolitischen Bereiche, insbesondere die Gesellschafts-, Agrar-, Verkehrs-, Wohnungsbau- und Sicherheitspolitik müssen langfristig angelegt und aufeinander abgestimmt werden. Ein solches Gesamtprogramm setzt eine umfassende Bestandsaufnahme über die gesetzlichen, vertraglichen und internationalen Verpflichtungen voraus, ihre Überprüfung nach Schwerpunkten und Prioritäten und vor allem ihre Anpassung an die finanziellen Möglichkeiten.

 

Die Bundesregierung wird die Arbeiten für dieses Gesamtprogramm sofort beginnen. Unabhängig von dem wiederkonstituierten Kabinettsausschuß für Wirtschaft hat sie für diese Aufgabe einen Kabinettsausschuß für längerfristige Finanzplanung eingesetzt. Die Bundesregierung wird bemüht sein, diesem Gesamtprogramm einen mehrjährigen Finanzplan und mehrjährige Investitionsprogramme, für die öffentliche Hand aller Ebenen zugrunde zu legen, der unter Mitwirkung der Länder aufgestellt und mit den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Einklang stehen soll.

 

Ich bitte daher das Hohe Haus um Verständnis, daß ich heute darauf verzichte, einen Katalog von unverbindlichen Zusagen und Absichtserklärungen für die einzelnen Ressortbereiche vorzutragen.

 

Alle unsere Bemühungen um die innere Ordnung, um wirtschaftliches Wachstum und um soziale Gerechtigkeit haben freilich nur Sinn und Bestand, wenn es gelingt, den Frieden und eine freiheitliche Lebensordnung zu bewahren.

 

Daß der Friede bewahrt werde, ist die Hoffnung aller Völker, und das deutsche Volk wünscht dies nicht weniger als die anderen. Darum ist der Wille zum Frieden und zur Verständigung der Völker das erste Wort und das Grundanliegen der Außenpolitik dieser Regierung. Zwar dient jede Außenpolitik unmittelbar den Interessen des eigenen Volkes, aber in einer Welt, in welcher die Schicksale der Völker so eng miteinander verknüpft sind, darf sich niemand der Mitverantwortung für diese Welt und für den Frieden in dieser Welt entziehen.

 

Die deutsche Regierung tritt daher für eine konsequente und wirksame Friedenspolitik ein, durch die politische Spannungen beseitigt und das Wettrüsten eingedämmt werden. Wir werden an Vorschlägen zur Rüstungskontrolle, Rüstungsminderung und Abrüstung mitarbeiten. Die Bundesrepublik hat gegenüber ihren Bündnispartnern auf die Herstellung von Atomwaffen verzichtet und sich entsprechenden internationalen Kontrollen unterworfen. Wir streben keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen an.

 

Wir sind entschlossen, mit allen Völkern Beziehungen zu unterhalten, die auf Verständigung, auf gegenseitiges Vertrauen und auf den Willen der Zusammenarbeit gegründet sind.

 

Dies gilt auch für unser Verhältnis zur Sowjetunion, obwohl unsere Beziehungen immer noch durch das ungelöste Problem der Wiedervereinigung unseres Volkes belastet sind. Ich gehörte im Jahre 1955 bei unserem Besuch in Moskau - erlauben Sie mir diese persönliche Erinnerung - zu denjenigen, die mit Nachdruck für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion eintraten. Sicherlich hat die Entwicklung dieser Beziehungen die Erwartungen auf beiden Seiten enttäuscht. Das soll für uns kein Anlaß sein, unsere Bemühungen um eine Verständigung Schritt für Schritt und um zunehmendes, gegenseitiges Vertrauen zu verringern.

 

In meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag am 1. Oktober 1958 in Berlin habe ich gesagt, das deutsche Volk hege weder Feindschaft noch Haß gegen die Völker der Sowjetunion, es möchte mit ihnen im Gegenteil in guter, friedlicher Nachbarschaft leben und es denke auch nicht daran, sich in die inneren Verhältnisse der Sowjetunion einzumischen. Ich habe hinzugefügt, es möge für die Sowjetunion im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands Probleme geben, deren Lösung ihr schwierig scheine. Politische Klugheit und weitblickender Verständigungswille auf allen Seiten würden aber solche Schwierigkeiten überwinden können. Ich bin auch heute noch dieser Überzeugung. Und diese Regierung wird nach dieser Überzeugung handeln. Die letzte Bundesregierung hat in der Friedensnote vom März dieses Jahres auch der Sowjetunion den Austausch von Gewaltverzichtserklärungen angeboten, um erneut klarzustellen, daß sie nicht daran denke, unsere Ziele anders als mit friedlichen Mitteln anzustreben. Die Bundesregierung wiederholt heute dieses auch an die anderen osteuropäischen Staaten gerichtete Angebot. Sie ist bereit, das ungelöste Problem der deutschen Teilung in dieses Angebot einzubeziehen.

 

Im übrigen hoffen wir, das gegenseitige Verständnis und Vertrauen durch die Entwicklung unserer wirtschaftlichen, geistigen und kulturellen Beziehungen beständig zu fördern und zu vertiefen, um so die Voraussetzungen für künftige erfolgreiche Gespräche und Verhandlungen zu schaffen.

 

Deutschland war jahrhundertelang die Brücke zwischen West- und Osteuropa. Wir möchten diese Aufgaben auch in unserer Zeit gern erfüllen. Es liegt uns darum daran, das Verhältnis zu unseren östlichen Nachbarn, die denselben Wunsch haben, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens zu verbessern und, wo immer dies nach den Umständen möglich ist, auch diplomatische Beziehungen aufzunehmen.

 

In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen. Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein von beiden Völkern gebilligtes, dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll.

 

Auch mit der Tschechoslowakei möchte sich das deutsche Volk verständigen. Die Bundesregierung verurteilt die Politik Hitlers, die auf die Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbands gerichtet war. Sie stimmt der Auffassung zu, daß das unter Androhung von Gewalt zustande gekommene Münchener Abkommen nicht mehr gültig ist. Gleichwohl bestehen noch Probleme, die einer Lösung bedürfen, wie zum Beispiel das des Staatsangehörigkeitsrechts. Wir sind uns unserer Obhutspflicht gegenüber den sudetendeutschen Landsleuten wie gegenüber allen anderen Vertriebenen und Flüchtlingen bewußt und nehmen sie ernst. Diese Vertriebenen haben, wie das tschechoslowakische Volk zuvor, bitteres Leid und Unrecht erfahren. Der Bundesregierung liegt daran, dieses trübe Kapitel der Geschichte unserer Völker zu beenden und ein Verhältnis vertrauensvoller Nachbarschaft herzustellen.

 

Mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind wir durch vielfache, freundschaftliche Beziehungen und im Nordatlantischen Pakt eng verbunden, dessen Festigung und zeitgerechte Fortentwicklung uns ein wichtiges Anliegen ist. Diese Regierung wird keine der großen Hilfen vergessen, die uns die Vereinigten Staaten in den vergangenen beiden Jahrzehnten geleistet haben. Sie weiß, daß das Bündnis mit den Vereinigten Staaten und den übrigen Partnern des Nordatlantischen Pakts auch heute und in der Zukunft, die wir zu überblicken vermögen, für uns lebenswichtig ist.

 

Jedes Bündnis ist nur soviel wert und hat nur soviel Festigkeit wie das Vertrauen der Bündnispartner zueinander, daß ihre vitalen Interessen vom Partner verstanden und berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und uns. Vielleicht haben wir in den vergangenen Jahren im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten manchmal zu sehr unsere eigenen Sorgen, Nöte und Anliegen betont, was ja bei einem schwächeren und bedrängten Partner naheliegt, und darüber übersehen, daß auch eine große Macht wie die Vereinigten Staaten ihre Sorgen und Probleme hat, für die sie bei ihren Verbündeten Verständnis und, wo dies möglich ist, Unterstützung erwartet. Fast wider Willen ist diese mächtige Nation nach dem letzten Krieg in eine Lage geraten, die sie in allen Kontinenten engagiert. Wir sollten dies nicht vergessen und uns überlegen, wie wir zu unserem Teil an der Bewahrung des Weltfriedens entschiedener als bisher Mitverantwortung übernehmen können. Freilich muß sich jedes europäische Land, das dazu entschlossen ist, eingestehen, daß seine eigenen Kräfte begrenzt sind, und daß die europäischen Völker einen viel stärkeren Beitrag für den Frieden in der Welt und die Wohlfahrt der Völker leisten könnten, wenn sie ihre Kräfte miteinander verbänden.

 

Wir sind daher davon überzeugt, daß die wirtschaftliche und politische Einigung Europas ebenso im Interesse der europäischen Völker wie in dem der Vereinigten Staaten liegt. Und ich wage die Hoffnung auszusprechen, daß eines Tages auch die Sowjetunion in einem solchen einigen Europa ein wesentliches Element der Friedensordnung in unserer Welt erblicken wird. Das mag manchem als eine zu kühne Hoffnung erscheinen, aber die Größe der Aufgabe verlangt von uns, daß wir den Mut haben, über die aktuellen Sorgen und Probleme hinaus eine zukünftige Friedensordnung auf diesem Planeten vorauszudenken.

 

Wir wollen aber den Willen zur Einigung Europas nicht als Vorwand dafür benützen, das, was uns jetzt zu tun möglich ist, zu unterlassen. Daher ist diese Regierung entschlossen, in einer der Kraft und den Möglichkeiten unseres Volkes angemessenen Weise ihren Beitrag für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu leisten.

 

Die bestehenden Europäischen Gemeinschaften, welche die vorangegangenen Regierungen der Bundesrepublik mit beständiger Energie gefördert haben, haben große Fortschritte erzielt. Wir werden auf den konsequenten Ausbau der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Institutionen hinwirken. Die Gemeinschaft der Sechs soll allen europäischen Staaten offenstehen, die sich zu ihren Zielen bekennen. Besonders würden wir eine Teilnahme Großbritanniens und anderer EFTA-Länder an den Europäischen Gemeinschaften begrüßen. Wir wünschen, unsere Beziehungen zu Großbritannien fortschreitend zu entwickeln und zu vertiefen. Wir werden die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Italien fortsetzen. Dies gilt gleichermaßen für die Niederlande, Belgien und Luxemburg. Diese Regierung wird entschieden darauf drängen, daß gleichzeitig mit der inneren Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine weltoffene Handelspolitik betrieben wird. Sie wird sich daher mit Nachdruck für einen erfolgreichen Abschluß der Kennedy-Runde einsetzen.

 

Die entscheidende Rolle für die Zukunft Europas fällt der Entwicklung des deutsch-französischen Verhältnisses zu.

 

Die vom Osten und Westen erhoffte europäische Friedensordnung ist ohne ein enges und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich nicht denkbar. Weitblickende Staatsmänner in unseren Nachbarländern, in den Vereinigten Staaten und in der Sowjetunion haben diese elementare Tatsache, wenn auch unter verschiedenen Gesichtspunkten, erkannt.

 

In ihrer Haltung gegenüber Frankreich läßt sich die Bundesregierung von folgenden Erwägungen leiten:

 

1. Aus den Fakten der europäischen Geographie und aus der Bilanz der Geschichte, unseres Kontinents ergibt sich unter den Bedingungen der Gegenwart ein besonders hohes Maß an Übereinstimmung der Interessen unserer beiden Völker und Länder.

 

2. Gemeinsam mit Frankreich, dem ältesten Verbündeten Amerikas in Europa, halten wir ein solides Bündnis zwischen den freien, sich einigenden Nationen Europas und den Vereinigten Staaten von Amerika für unerläßlich, wie immer auch die Struktur dieses Bündnisses angesichts einer sich wandelnden Welt künftig gestaltet werden wird. Wir weigern uns, uns eine falsche und gefährliche Alternative der Wahl aufreden zu lassen.

 

3. Mit Frankreich treten wir ein für die Wiederherstellung der historisch gewachsenen europäischen Völkerfamilie, ein Ziel, das die Beendigung der geschichtswidrigen und unnatürlichen Zerreißung unseres Volkes einschließt.

 

4. Die deutsch-französische Zusammenarbeit, die wir wünschen, richtet sich gegen kein anderes Volk und Land. Sie ist vielmehr Kristallisationspunkt einer Politik, die sich die Einigung Europas zum Ziel gesetzt hat. Sie ist unerläßlich, wenn Europa ein mitverantwortlicher Partner werden soll, Jenes Europa, das ‚mit einer Stimme’ spricht, wie es amerikanische Staatsmänner forderten, setzt eine ständig wachsende Übereinstimmung der deutschen und der französischen Politik voraus. Europa kann nur mit Frankreich und Deutschland, nicht ohne oder gar gegen eines der beiden Länder, gebaut werden. Worauf es ankommt, sind praktische Schritte auf dem Wege zur Einigung, nicht die unnachgiebige Verfolgung von idealen Vorstellungen. Das Wünschenswerte darf das Mögliche nicht verhindern.

 

5. Für die Verbesserung des Verhältnisses zu den osteuropäischen Nachbarn ist eine deutsch-französische Zusammenarbeit auf möglichst vielen Gebieten von größtem Wert.

 

6. Aus allen diesen Gründen wünscht die Bundesregierung, die im Deutsch-Französischen Vertrag vom 22. Januar 1963 enthaltenen Chancen zur Koordinierung der Politik beider Länder so konkret wie möglich zu nützen. Sie wird dafür Vorschläge unterbreiten.

 

Die besonderen Gegebenheiten unserer beiden Nationen werden auch in Zukunft in manchen Fragen Unterschiede von Interessen und von Meinungen aufweisen. Die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, daß solche Probleme geringer wiegen als die für das Schicksal unserer beiden Völker und Europas gebieterische Notwendigkeit zu einer immer weitere Bereiche umfassenden wirtschaftlichen, technologischen, kulturellen, militärischen und politischen Zusammenarbeit.

 

Wir sind unseren Verbündeten dafür dankbar, daß sie unseren Standpunkt in der Frage unseres geteilten Volkes und seines Rechtes auf Selbstbestimmung unterstützen. Die politischen Gegebenheiten haben die Wiedervereinigung unseres Volkes bisher verhindert. Und noch ist nicht abzusehen, wann sie gelingen wird. Auch in dieser für unser Volk so entscheidend wichtigen Frage geht es uns um Frieden und Verständigung. Wir sind keine leichtfertigen Unruhestifter, denn wir wollen ja gerade den Unruheherd der deutschen Teilung, die auch eine europäische Teilung ist, durch friedliche Verständigung beseitigen und unserem Volk seinen Frieden mit sich und mit der Welt wiedergeben.

 

Auch diese Bundesregierung betrachtet sich als die einzige deutsche Regierung, die frei, rechtmäßig und demokratisch gewählt und daher berechtigt ist, für das ganze deutsche Volk zu sprechen. Das bedeutet nicht, daß wir unsere Landsleute im anderen Teil Deutschlands, die sich nicht frei entscheiden können, bevormunden wollen. Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit unseren Landsleuten im anderen Teil Deutschlands mit allen Kräften fördern. Wo dazu die Aufnahme von Kontakten zwischen Behörden der Bundesrepublik und solchen im anderen Teil Deutschlands notwendig ist, bedeutet dies keine Anerkennung eines zweiten deutschen Staates. Wir werden diese Kontakte von Fall zu Fall so handhaben, daß in der Weltmeinung nicht der Eindruck erweckt werden kann, als rückten wir von unserem Rechtsstandpunkt ab.

 

Die Bundesregierung ist um die Ausweitung des innerdeutschen Handels, der kein Außenhandel ist, bemüht. Sie wird dabei auch eine Erweiterung von Kreditmöglichkeiten anstreben und gewisse organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der innerdeutschen Kontakte ins Auge fassen.

 

Die Bundesregierung will alles tun, um die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik zu erhalten, und gemeinsam mit dem Senat und den Schutzmächten prüfen, wie die Wirtschaft Berlins und seine Stellung in unserem Rechtsgefüge gefestigt werden können.

 

Wir wollen, was zum Wohl der Menschen im gespaltenen Deutschland möglich ist, tun und, was notwendig ist, möglich machen.

 

In unserer auswärtigen Politik werden wir alle traditionellen, guten Beziehungen, die uns mit vielen Völkern der Erde verbinden, bewahren und vertiefen.

 

Seit dem Ende des letzten Krieges sind in Asien und Afrika viele neue Staaten entstanden, die nun um ihre innere Ordnung und um ihre wirtschaftliche Konsolidierung ringen. Das deutsche Volk, insbesondere seine Jugend, verfolgt diese Entwicklung mit lebhafter Anteilnahme und Sympathie. Unsere Politik, die sich für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Welt verantwortlich weiß, muß diese Völker beim Aufbau ihres wirtschaftlichen und staatlichen Lebens im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften unterstützen. Das gilt auch für die Länder Lateinamerikas. Wir erinnern uns dabei an die große Hilfe, die wir selbst und andere europäische Länder nach dem letzten Weltkrieg durch den Marshallplan erhalten haben.

 

Mit zehn arabischen Staaten haben wir zur Zeit bedauerlicherweise keine diplomatischen Beziehungen. Wir vertrauen aber darauf, daß die traditionell gute Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse bald wieder aufgenommen und fortentwickelt werden kann.

 

Unter Mißbrauch des Namens unseres Volkes sind gegen jüdische Menschen grauenhafte Verbrechen begangen worden. Diese gestalteten unser Verhältnis zu Israel problematisch und schwierig. Es wurde durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen verbessert und gefördert. Die Bundesregierung wird auf diesem Wege fortschreiten.

 

Die Regierungserklärung hat darauf verzichtet, in der bis her üblichen Weise die ganze Breite der politischen Aufgaben aufzufächern. Sie wollte Neues sagen, wo jetzt Neues zu sagen und zu wagen ist: in der Finanzpolitik, der Wirtschaftspolitik, der Außenpolitik und der Deutschlandpolitik. Es ist nicht die Erklärung einer Regierung, die aus einem glänzenden Wahlsieg, sondern aus einer von unserem Volk mit tiefer Sorge verfolgten Krise hervorging. Aber gerade diese Tatsache verleiht ihr ihre Kraft: zu entscheiden, was entschieden werden muß, ohne Rücksicht auf ein anderes Interesse als das des gemeinen Wohls oder, ich sage es, der Nation und des Vaterlandes.

 

Dies ist nicht die Geburtsstunde eines neuen Nationalismus in Deutschland, nicht in dieser Regierung, nicht in diesem Hohen Hause und nicht in unserem Volk! Auch bei den letzten Landtagswahlen hat sich die überwältigende Mehrheit der Wähler, in Hessen 92,1 v.H., in Bayern 92,6 v.H., zu den demokratischen Parteien bekannt, die während der beiden letzten Jahrzehnte den Aufbau eines demokratischen Staates und die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die europäische, die westliche Völkerfamilie vollzogen haben, deren Ideale und deren politisches Ethos wir teilen.

 

Wenn wir unser Volk von unserem redlichen Willen durch Wort und Tat überzeugen, wenn wir auch den Stil unseres politischen Lebens von dem Verdacht des Interessenschachers oder des ehrgeizigen Ränkespiels befreien, wenn wir ohne Arroganz, aber mit Würde die Sache unseres Volkes vor der Welt vertreten, wenn wir, wie wir es beschworen haben, unsere Kraft dem deutschen Volke widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, unsere Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werden, dann wird dieses Volk in der Bundesrepublik, vor allem seine Jugend, und einmal das ganze deutsche Volk seinem freien demokratischen Staat vertrauen und zu ihm stehen in Glück und Not.“